Neue Förderrichtlinien des BEG

Gültig ab dem 01.01.2021

Ab dem 01. Januar 2021 gelten neue Förderrichtlinien des BEG über die wir Sie heute informieren möchten. Möchten Sie im Laufe des Jahres Ihr Haus energetisch sanieren oder modernisieren, stehen Ihnen verschiedene Förderungen zur Auswahl. Zum 01.01.2021 wird die neue Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG) Schritt für Schritt umgesetzt.

Neue Förderrichtlinien des BEG

Neue Förderrichtlinien des BEG – jetzt informieren

Nicht immer ganz einfach den Überblick zu behalten. Lesen Sie jetzt was sich und wann ändert. Für eine persönliche Fördermittelberatung rufen Sie unsere Fördermittelberatung Berlin an. Weiterführende Informationen zur Aktualisierung der Förderrichtlinien des BEG finden Sie hier.

Neue Förderrichtlinien des BEG: Was wird gefördert?

Ziel der Förderungen ist die Unterstützung der Energiewende. Gebäude sollen noch energieeffizienter und klimafreundlicher werden. Auch zu Ihrem Vorteil, denn nach einer Sanierung oder Modernisierung sinken auch Ihre Energiekosten.

Gefördert werden:

  • Dämmung der Fassade, der oberen Geschossdecke und des Daches
  • Sonnenschutz wie außenliegende Rollläden und Markisen
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Einbau einer Photovoltaikanlage
  • Einbau einer Solarthermieanlage
  • Erneuerung der Fenster und fensterintegrierte Beschattungssysteme

Neue Förderrichtlinien des BEG: Welche Förderprogramme gibt es?

Zur Auswahl stehen Förderungen der KfW-Programme, die steuerliche Förderung durch das Einkommenssteuergesetz und Förderungen durch das BAFA.

KfW-Förderungen: Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) fördert mit dem Förderprogramm 430 die Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, oberen Dachgeschossen und weitere energetische Maßnahmen. Sie erhalten 20 % Zuschuss oder maximal 48.000 Euro je Wohnung.

Mit dem Förderprogramm 431 der KfW können Sie einen unabhängigen und qualifizierten Energieberater beauftragen und erhalten 50 % der Beratungskosten, aber maximal 4.000 Euro je Sanierungs- oder Modernisierungsvorhaben.

Weiterhin stehen Ihnen die Förderprogramme, 151, 152 und 153 zur Verfügung. Diese beinhalten Förderungen für energetische Sanierungen von Gebäuden, deren Bauantrag vor dem 01.02.2002 gestellt wurde. Der Kreditbetrag beträgt maximal 120.000 Euro für jede Wohnung oder jedes Haus.

Solarkollektoranlagen, Biomasseanlagen und Wärmepumpen werden mit dem Programm 167 gefördert. Hier sind maximal 50.000 Euro Kreditbetrag mit 0,78 % effektivem Jahreszins erhältlich.

BAFA Förderungen: Für die Optimierung der Heizung können Sie über das BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) einen Zuschuss von maximal 25.000 Euro erhalten. Die förderfähigen Maßnahmen werden mit 30 % der Nettokosten für Material und Einbau bezuschusst.

Heizen mit erneuerbaren Energien fördert das BAFA für Solarkollektoranlagen mit 30 % der förderfähigen Kosten und Biomasseanlagen und Wärmepumpenanlagen mit 35 % der förderfähigen Kosten.

Die Energieberatung durch einen qualifizierten Energieberater wird vom BAFA mit 60 % des Honorars, aber maximal 800 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser und mit maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohnungen gefördert.

Förderung Einkommenssteuergesetz: Über das Einkommenssteuergesetz (EstG) können Sie energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen bis zu 20 %, aber maximal 40.000 Euro der Aufwendungen absetzen. Dazu finden Sie weitere Informationen hier.

Persönliche Beratung

Für eine persönliche Beratung zur Umsetzung Ihrer Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen rufen Sie uns an. Gerne vereinbaren wir einen Termin mit Ihnen und beantworten alle Fragen.