Handwerkerrechnungen Steuer
Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen
Wussten Sie, dass Sie seit dem 01.01.2020 energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen in einer deutlich höheren Summe von der Steuer absetzen können? Unser Tipp für den heutigen Dienstag, setzen Sie Handwerkerrechnungen von der Steuer ab und profitieren Sie von einem höheren Steuerbonus.
Wann können Sie Handwerkerrechnungen absetzen?
Das sagt § 35 a Abs. 3 EStG
Sie können als Eigentümer oder Mieter die Kosten für Handwerkerrechnungen steuerlich absetzen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
- Die Handwerkerrechnung muss vorliegen und Arbeitskosten und sonstige Kosten müssen getrennt aufgeführt werden, da auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist.
- Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Handwerksbetriebes überwiesen sein.
- Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung muss die Bezahlung der Rechnung per Kontoauszug nachgewiesen werden.
Welche Handwerkerrechnungen können Sie absetzen?
- Renovierungsmaßnahmen
- Erhaltungsmaßnahmen
- Modernisierungsmaßnahmen
- Erweiterung des Wohnraumes
In welcher Höhe werden die Kosten für den Handwerker steuerlich berücksichtigt?
Unabhängig von den Materialkosten können Sie Handwerkerleistungen bis maximal 6.000 Euro steuerlich geltend machen. Von diesen 6.000 Euro erstattet das Finanzamt maximal 20 %, also 1.200 Euro.
Wann wird der Steuerbonus nicht gewährt?
Haben Sie die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht, kann ein weiterer Steuerbonus nicht beantragt werden. In diesen Fällen entfallen die maximalen 20 % auf die maximalen 6.000 Euro.
Der Steuerbonus aus dem Klimaschutzprogramm
Kommen wir jetzt zum neuen Steuerbonus aus dem Klimaschutzprogramm. Die Bundesregierung will das Klimaschutzprogramm mit diesem Steuerbonus fördern und so einen weiteren Anreiz für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen schaffen. Seit dem 01.01.2020 werden bis maximal 20 % der Aufwendungen für energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen erstattet. Erlaubt sind bis maximal 40.000 Euro. Dieser Steuerbonus verteilt sich auf drei Jahre und gilt bis 2030.
Welche Voraussetzungen gelten für den Steuerbonus aus dem Klimaschutzprogramm?
- Der Steuerbonus kann für Häuser und Wohnungen, die älter als 10 Jahre sind, in Anspruch genommen werden.
- Die Immobilie muss vom Steuerbegünstigten selbst genutzt werden.
- Die Sanierungsmaßnahmen müssen von einem Fachbetrieb durchgeführt werden und dürfen nicht vor dem 01.01.2020 begonnen worden sein und müssen bis zum 31.12.2029 abgeschlossen sein.
- Es muss eine ordentliche Rechnung ausgestellt werden.
- Die Sanierungsmaßnahmen werden nur steuerlich gefördert, wenn Sie nicht bereits andere Förderungen beantragt haben.
Achtung: Im Gegensatz zu den Handwerkerrechnungen ohne Energieeffizienz dürfen hier auch Materialkosten zum Abzug gebracht werden!
Welche Sanierungsmaßnahmen werden gefördert?
- Neue Heizungsanlagen
- Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind
- Der Einbau digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Die Wärmedämmung von Wänden und Dachflächen
- Neue Fenster und Außentüren
- Der Einbau einer Lüftungsanlage
Wie wird der Steuerbonus verteilt?
Der Steuerbonus verteilt sich auf drei Jahre. Im ersten Jahr in dem die Immobilie saniert wurde, sind es 7 %, im zweiten Jahr ebenfalls 7 % und im dritten Jahr sind 6 %. Die Kosten sind auf 200.000 Euro begrenzt, sodass sich ein maximaler Steuerbonus in Höhe von 40.000 Euro ergibt.