Ist die DGUV V3 Prüfung Pflicht?

Alle Informationen zur Pflicht der DGUV V3 Prüfung hier

Ja, die DGUV V3 Prüfung ist verpflichtend für alle Betriebe, die elektrische Anlagen und Betriebsmittel betreiben. Da es keinen Betrieb gibt, der nicht mindestens Beleuchtung und eine Kaffeemaschine betreibt, ist die DGUV V3 Prüfung Pflicht für nahezu jedes Unternehmen.

Jetzt anrufen und unverbindlich informieren lassen: 030-62 86 88 28 Jetzt anrufen und unverbindlich informieren lassen: 030-62 86 88 28
DGUV V3 Prüfung Pflicht

DGUV V3 Prüfung Pflicht-DGUV V3 Prüfung von unserem Prüfsachverständigen

Informieren Sie sich nachfolgend über die Pflicht der DGUV V3 Prüfung und rufen Sie uns an, wenn Sie unseren Elektro Fachbetrieb beauftragen möchten.

Beispiele für zu prüfende elektrische Geräte und Anlagen:

  • Leuchten, Kaffeemaschinen und Mikrowellengeräte
  • Bohrmaschinen, Fräsen und weiteres elektrisches Werkzeug
  • Drucker, Monitore, PC und Laptops / Notebooks
  • Ventilatoren, Staubsauger und Föne

Beispiele für Unternehmen, die in der Pflicht stehen:

  • Schwimmbäder und Großküchen / Restaurantküchen
  • Gebäudereinigung und Wäschereien
  • alle Bürobetriebe
  • Baustellen und Werkstätten
  • Pflegeheime und Krankenhäuser
  • Laboratorien und Schlachthöfe

Die genannten Betriebsmittel und Unternehmensbereiche sind Beispiele, deren Liste sich um ein Vielfaches verlängern lässt. Sind Sie nicht sicher, ob Sie unter die DGUV V3 Pflicht fallen, rufen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne persönlich.

In welchen Intervallen besteht die DGUV V3 Pflicht?

Erstmalige und wiederkehrende Prüfungen

Erstmalig muss die DGUV V3 Prüfung durchgeführt werden, wenn elektrische Betriebsmittel und Anlagen in Betrieb genommen werden und nach jeder Reparatur und Wartung.

Anschließend ist die Prüfung in regelmäßigen Intervallen durchzuführen, deren Zeitabstände sehr unterschiedlich sind. Werden einige Betriebsmittel halbjährlich geprüft, müssen andere nur alle vier Jahre geprüft werden.

Gerne beraten wir Sie individuell und teilen Ihnen die Prüffristen anhand der bei Ihnen betriebenen Betriebsmittel und Anlagen mit.

Wer setzt die DGUV V3 Prüfung Pflicht durch?

Grundsätzlich wurde die Pflicht erlassen, um ein Höchstmaß an Betriebssicherheit und Höchstmaß an Personensicherheit, Sachsicherheit und Brandschadensicherheit zu erreichen.

Maßgeblich verantwortlich sind u.a.

  • die DGUV Vorschrift 3
  • die Betriebssicherheitsverordnung, kurz BetrSichV
  • das Energiewirtschaftsgesetz, kurz EnWG
  • das Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbSchG
  • die VDE-Bestimmungen insbesondere DIN VDE 0100-600 und DIN VDE 0105-100

Wer ist verantwortlich der DGUV V3 Prüfung Pflicht nachzukommen?

Grundsätzlich ist immer der Chef des Unternehmens verantwortlich die Prüfungen in den vorgeschriebenen Intervallen durchführen zu lassen. Je nach Unternehmensstruktur werden mitunter auch die Mitarbeiter mit der Aufgabe betraut, die an den betreffenden Anlagen und mit den betreffenden Betriebsmitteln arbeiten.

Ihr Vorteil sind unsere Wartungsverträge

Wir machen es Ihnen einfach Ihrer Verantwortung der DGUV V3 Prüfung  nachzukommen. Schließen Sie einen attraktiven Wartungsvertrag mit unserem Elektro Fachbetrieb ab und wir übernehmen die terminliche Planung.

Das gilt nicht nur für die Prüfung Ihrer elektrischen Anlagen und Betriebsmittel. Gerne können wir auch eine vertragliche Zusammenarbeit für Reparaturen und Störungen vereinbaren, sodass Sie immer direkt wissen an Sie sich vertrauensvoll wenden können.

Sprechen Sie uns an. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Kosten der DGUV V3 Prüfung

Garantiert günstiger als Reparaturen und Ausfälle

Wir berechnen die Kosten der DGUV V3 Prüfung pro Betriebsmittel und pro Stromkreis. Somit berechnen sich die Kosten nach der Anzahl der Betriebsmittel und Stromkreise, die sich in Ihrem Unternehmen befinden. Gerne erstellen wir Ihnen ein kostenloses Angebot. Wir garantieren Ihnen jetzt schon, dass wir günstiger sind als jede Reparatur und jeder Ausfall von elektrischen Anlagen.

Jetzt anrufen und unverbindlich informieren lassen: 030-62 86 88 28 Jetzt anrufen und unverbindlich informieren lassen: 030-62 86 88 28