Geräteprüfung DGUV V3 – schnell, zuverlässig und günstig

Wir prüfen Ihre Elektro Geräte und Anlagen

Als Unternehmer sind Sie zur Geräteprüfung DGUV V3 gesetzlich verpflichtet. § 12 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), DGUV V3, TRBS 1201 und viele andere Vorschriften verpflichten Sie als Unternehmer zur Prüfung.

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Geräteprüfung DGUV V3

Geräteprüfung DGUV V3

Unterschieden wird zwischen ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmitteln, zum Beispiel Bohrmaschinen, und ortsfesten elektrischen Anlagen, zum Beispiel Rolltreppen. Die Geräteprüfung DGUV V3 dient dem Schutz der Mitarbeiter und der bestmöglichen Vermeidung von Arbeitsunfällen.

Umfang und Ablauf der Geräteprüfung DGUV V3

Jede Elektrogeräte Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 wird in drei festgelegten Phasen durchgeführt. Sie beginnt mit der Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung. Im nächsten Schritt erfolgt die Funktionsprüfung. Die Betriebsmittel und Anlagen werden eingeschaltet und im laufenden Betrieb geprüft. Im dritten und letzten Schritt erfolgt die Messprüfung mit den vorgeschriebenen Mess- und Prüfgeräten. Für die Messprüfung dürfen ausschließlich kalibrierte Messgeräte verwendet werden.

Erstellung des Prüfprotokolls der Geräteprüfung DGUV V3

Abschließend wird das Prüfprotoll erstellt und die erforderlichen Prüfplaketten werden angebracht. Im Prüfprotoll muss vorschriftsmäßig das Ergebnis dokumentiert werden und ist von Ihnen sorgfältig aufzubewahren.

Werden Mängel festgestellt, die behoben werden müssen, sind diese ebenfalls der Dokumentation zu entnehmen. Das Prüfprotokoll hält auch die Fristen fest innerhalb derer die Mängel zu beheben sind. Geht vom dem festgestellten Mangel eine Gefahr aus, ist das Betriebsmittel oder die Anlage bis zur Mängelbeseitigung stillzulegen und darf erst nach der Reparatur wieder in Betrieb genommen werden.

Wer darf die Geräteprüfung DGUV vornehmen?

Auch das ist den Vorschriften und Gesetzestexten zu entnehmen. Die Elektroprüfung darf nur von einer Elektrofachkraft vorgenommen werden. Als Elektrofachkraft gelten alle Personen, die mit einer Ausbildung die notwendigen Kenntnisse erworben haben. Zusätzlich muss die befähigte Person bezüglich der DGUV Vorschrift 3 geschult und der Bedienung der Prüf- und Messgeräte unterwiesen sein. Die Befähigung zur Prüfung unterliegt der Nachweispflicht. Das Prüfprotokoll muss eindeutig belegen, dass Sie einen Elektrofachbetrieb beauftragt haben.

Wie oft muss die Prüfung vorgenommen werden?

Das ist unterschiedlich, denn die Prüffristen für die Elektrogeräte und Anlagen sind nicht einheitlich. Müssen einige elektrische Geräte alle sechs Monate geprüft werden, sind es bei anderen elektrischen Anlagen 24 Monate.

Grundsätzlich aber gilt, dass die Prüfung vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach einer Mängelbeseitigung oder anderen Änderung zu erfolgen hat.

Werden die Prüffristen nicht eingehalten, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann. Die Bußgelder können mehrere tausend Euro betragen, sodass es sich nicht lohnt, die Prüffristen nicht einzuhalten.

Warum Sie unseren Elektrofachbetrieb beauftragen sollten

Ganz einfach. Weil wir Ihnen ein sehr gutes Preis-Leistungsverhältnis bieten. Wir führen die Prüfung für alle Branchen durch. Sie erhalten von uns ein maßgeschneidertes und kostenloses Angebot. Ohne jedes Risiko für Sie. Das Angebot versteht sich als Festpreis, sofern Sie keine weiteren Leistungen beauftragen.

Zusätzlich bieten wir Ihnen attraktive Wartungsverträge. Wiederholungsprüfungen werden günstiger und Sie wissen bei jeder Störung oder Reparatur direkt, an welchen Elektriker Sie sich wenden können. Selbstverständlich erinnern wir Sie an den nächsten Prüftermin und übernehmen die Mängelbeseitigung nach der Prüfung, wenn Sie es wünschen.

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