DGUV V3 Prüfung Medizinprodukte

Prüfung von Medizinprodukten von unserem Elektrofachbetrieb

DGUV V3 Prüfung Medizinprodukte: Unser qualifiziertes Team führt die DGUV V3 Prüfung für Medizinprodukte durch. Sie erhalten abschließend die vorgeschriebene Dokumentation und Prüfplaketten.

Gemäß DIN EN 62353 (VDE 0751-1) ist eine regelmäßige sicherheitstechnische Prüfung von medizinischen Anlagen und Geräten erforderlich. Geräte im medizinischen Bereich müssen einwandfrei funktionieren und allen vorgeschriebenen Sicherheitsstandards entsprechen.

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DGUV V3 Prüfung Medizinprodukte

DGUV V3 Prüfung Medizinprodukte

Lesen Sie jetzt alles zur DGUV V3 Prüfung Medizinprodukte und rufen Sie uns an, wenn auch Sie unserem Know-how vertrauen möchten.

DGUV V3 Prüfung Medizinprodukte – unsere Leistungen

Die Prüfung von medizinischen Produkten nach DGUV Vorschrift 3 muss von einer befähigten Person durchgeführt werden. Befähigte Person sind Elektrofachkenntnisse, die bezüglich der DGUV Prüfung geschult sind und über die notwendigen Prüf- und Messgeräte verfügen. Beschäftigen Sie keine solche Person in Ihrem Unternehmen, bieten wir Ihnen als Elektrofachbetrieb die regelmäßige und wiederkehrende Prüfung Ihrer medizinischen Produkte.

Wir garantieren Ihnen höchstmögliche Zuverlässigkeit, Flexibilität und Kosteneffizienz.

Ablauf der Prüfung

Die Prüfung gliedert sich in drei Phasen, die mit der Sichtprüfung beginnen, über die Funktionsprüfung geht und mit der Messprüfung endet. Abschließend führen ein Gespräch mit Ihnen und erläutern die Dokumentation. Sollten Reparaturen durchgeführt werden müssen, informieren wir Sie zu den Fristen, die wir setzen müssen und bieten Ihnen den Service die Reparaturen gleich vornehmen zu können.

Sie erhalten von uns den Prüfbericht und die notwendigen Prüfplaketten. Den Prüfbericht bewahren Sie sorgfältig auf. Er ist Ihr Nachweis über die Durchführung der Prüfung.

Prüffristen für Medizinprodukte

Grundlage für die Wartung der Geräte sind das Medizinproduktegesetz (MPG) zusammen mit der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV), die Unfallverhütungsvorschrift (UVV BGV-A3) und die Herstellerangaben des jeweiligen Geräts. Eine generelle Prüffrist für die einzelnen Medizinprodukte ist nicht vorgesehen.

Zunächst gelten die Herstellerangaben. Hat der Hersteller Prüffristen vorgegeben, müssen diese eingehalten werden. Liegen keine Angaben des Herstellers vor, ist sicherzustellen, dass das Gerät zum Zeitpunkt der Prüfung funktionsfähig ist und bis zur nächsten Prüfung voll funktionsfähig arbeitet. Die Einschätzung nimmt der Elektriker vor, der die DGUV V3 Prüfung Medizinprodukte durchführt.

Grundsätzlich müssen aber alle Medizinprodukte vor der ersten Inbetriebnahme geprüft werden!

Wer muss medizinische Produkte prüfen lassen?

Grundsätzlich jeder, der mit Medizinprodukten arbeiten. Aber Achtung: Auch Kaffeemaschinen, Mikrowellen und alle weiteren elektrischen Betriebsmittel und Anlagen müssen geprüft werden.

Den Anforderungen werden Sie gerecht, wenn Sie die DGUV V3 Prüfung in regelmäßigen Intervallen durchführen lassen. Der von Ihnen beauftragte Elektriker wird Sie zu allen Prüffristen informieren.

Wer darf die Medizinprodukte prüfen?

Sie als Betreiber von Medizinprodukte tragen die volle Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung und Einhaltung der Fristen. Durchführen darf die Prüfung nur, wer über die notwendigen Fachkenntnisse verfügt. Das bedeutet, Sie müssen eine Elektrofachkraft beauftragen, die geschult wurde und über die notwendigen Prüf- und Messgeräte verfügt.

Im Schadensfall tragen Sie die volle Haftung für alle Kosten, wenn die DGUV V3 Prüfung Medizinprodukte nicht ordnungsgemäß beauftragt und durchgeführt wurde.

Wenden Sie sich an unseren Elektrofachbetrieb und lassen Sie sich in unverbindliches Angebot erstellen. Wir garantieren Ihnen absolute Rechtssicherheit und Sie können sicher sein, alles für die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter und Patienten getan zu haben.

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