Gefährdungsbeurteilung DGUV V3

Was versteht man unter einer Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 3?

Gefährdungsbeurteilung DGUV V3- Was versteht man eigentlich darunter? Wir haben alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst.

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Gefährdungsbeurteilung DGUV V3

Gefährdungsbeurteilung DGUV V3 durch den Elektriker

Gefährdungsbeurteilung DGUV V3 – siehe § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Die Gefährdungsbeurteilung DGUV V3 muss der Arbeitgeber nach § 3 der Betriebssicherheitsverordnung (kurz BetrSichV) erstellen lassen, um die Sicherheit an Arbeitsplätzen gewährleisten zu können. Anhand der Gefährdungsbeurteilung sind die möglichen Gefahren zu definieren, die von Arbeitsmitteln auszugehen können und geeignete Schutzmaßnahmen zu definieren und einzuhalten.

Wer darf die Gefährdungsbeurteilung DGUV V3 durchführen?

In § 3 der Betriebssicherheitsverordnung ist festgehalten, dass die Gefährdungsbeurteilung ausschließlich von befähigten Personen vorgenommen werden darf. Für die Gefährdungsbeurteilung elektrischer Betriebsmittel und Anlagen ist ein Elektriker zuständig, der bezüglich der DGUV Vorschrift geschult ist und über die entsprechenden Prüf- und Messgeräte verfügt.

Ablauf der Gefährdungsbeurteilung DGUV V3

Im ersten Schritt erfolgt die Inventarisierung. Das bedeutet, es werden alle notwendigen Informationen zusammengestellt. Im zweiten Schritt erfolgt dann die Gefährdungsbeurteilung. Werden schon bei der Sichtprüfung / Besichtigung Mängel festgestellt, setzt der Elektriker Fristen zur Reparatur. Ist dies nicht der Fall erfolgen Messungen und die Funktionsprüfung. Abschließend werden dann die Auswertung und Dokumentation erstellt. Wurden im zweiten oder dritten Schritt Mängel festgestellt, sind diese in der Dokumentation festzuhalten und Fristen für die Behebung zu setzen.

Ist die Gefährdungsbeurteilung freiwillig?

Nein, die Gefährdungsbeurteilung DGUV V3 ist vor jeder Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 Pflicht. Defekte Elektrogeräte und Anlagen können lebensgefährlich werden. Um die Risiken so gering wie möglich zu halten, schreibt das Arbeitsschutzgesetz (kurz ArbSchG) in § die Gefährdungsbeurteilung vor.

Was kostet die Gefährdungsbeurteilung?

Da die Gefährdungsbeurteilung keine Einzelleistung ist, sondern immer im Zusammenhang mit der DGUV V3 Prüfung steht, ist sie auch immer Teil der Gesamtkosten. Wir bieten unseren Kunden eine individuelle und maßgeschneiderte Lösung, denn kein Unternehmen ist wie das andere. Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot und Sie bezahlen nur die Leistungen, die Sie auch in Anspruch nehmen.

Wie oft muss die Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden?

Konkrete Fristen dazu sind nicht vorgegeben. Sobald sich die Arbeitsbedingungen ändern, Sie haben zum Beispiel neues elektrisches Werkzeug gekauft oder eine elektrische Anlage in Betrieb genommen, muss die Beurteilung erstellt werden. Gerne beraten wir Sie dazu persönlich. Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

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Wir sorgen für Sicherheit am Arbeitsplatz

Beauftragen Sie unseren Elektrofachbetrieb für Ihre DGUV V3 Prüfung inkl. Gefährdungsbeurteilung. Unser geschultes Team verfügt über moderne Prüf- und Messgeräte und sorgt für Sicherheit am Arbeitsplatz. Rufen Sie uns an und lassen Sie sich persönlich beraten.

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