Prüfprotokolle DGUV V3

Die Dokumentation der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3

Prüfprotokolle DGUV V3 dokumentieren die Prüfung und deren Ergebnisse. Die Prüfprotokolle sind Vorschrift und dienen Ihnen als Nachweis der Durchführung. Auch die Angaben, die enthalten sein müssen, sind definiert.

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Prüfprotokolle DGUV V3

Prüfprotokolle DGUV V3 – heute auch digital

Wir haben Ihnen die wichtigsten Informationen zum Thema „Prüfprotokolle DGUV V3“ zusammengestellt. Rufen Sie uns an, wenn Sie eine persönliche Beratung zur DGUV V3 Prüfung in Ihrem Unternehmen wünschen.

Was genau sind Prüfprotokolle DGUV V3?

Das Prüfprotokoll der Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 muss normgerecht sein und Informationen und Ergebnisse der Prüfung enthalten. Die Dokumentation kann keineswegs frei gestaltet sein, sondern muss dem § 3 der DGUV Vorschrift 3 entsprechen.

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung hat sehr genau festgelegt, welche Voraussetzungen erfüllt werden müssen. Nur dann gilt das Prüfprotokoll als rechtssicheres Dokument.

Anforderungen an ein normgerechtes Prüfprotokoll:

  • Angaben zu den geprüften elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen
  • Grundlagen der Prüfung
  • Ergebnis der Prüfung
  • Prüf- und Messbericht
  • Genaue Angaben zu den einzelnen Phasen: Sichtung, Erprobung und Messung
  • Kundeninformation und Mängelberichte

Weitere Informationen im Prüfprotokoll

Des Weiteren sind zusätzliche Informationen erwünscht. Prüfprotokolle DGUV V3 sollen außerdem die Anzahl der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel und ortsfesten elektrischen Anlagen enthalten. Bei ortsveränderlichen Betriebsmittel muss der aktuelle Einsatzort aufgeführt sen.

Weiterhin muss das Protokoll den Zeitpunkt der nächsten Prüfung enthalten. Die Intervalle der Prüfung entscheidet der Prüfer / die Elektrofachkraft anhand der Gefährdungsbeurteilung und unter Berücksichtigung der Prüfergebnisse.

Als Grundsatz der DGUV V3 Intervalle gilt, dass ortsfeste elektrische Anlagen alle zwei Jahre erneut geprüft werden müssen. Für ortsveränderliche elektrische Anlagen gelten Zeiträume zwischen einem und zwei Jahren.

Wer darf Prüfprotokolle DGUV V3 erstellen?

Das Prüfprotokoll muss vom Prüfer erstellt werden. Prüfen darf eine Elektrofachkraft, die geschult ist und über die vorgeschriebenen Prüf- und Messgeräte verfügt. Zusätzlich werden auf verschiedenen elektrischen Anlagen Prüfplaketten angebracht, auf denen das Prüfdatum ausgewiesen ist. Die Prüfplakette dient ebenfalls als Nachweis über die Prüfung und zeigt, wann die nächste Prüfung durchgeführt werden muss.

Wie lange müssen Prüfprotokolle DGUV V3 aufbewahrt werden?

Immer mindestens bis zum nächsten Prüftermin. Wir empfehlen unseren Kunden die Aufbewahrung der letzten drei Prüfprotokolle, sodass Sie im Schadensfall eine lückenlose Dokumentation vorweisen können.

Was passiert, wenn ich nicht prüfen lasse?

Lassen Sie die DGUV V3 Prüfung nicht vorschriftsmäßig durchführen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit. Diese kann mit einem hohen Bußgeld geahndet werden. Zudem müssen Sie fürchten, dass die Versicherung im Schadensfall die Leistungen verweigert und Sie sich Haftungsansprüchen ausgesetzt sehen. Es lohnt sich nicht und ganz sicher ist Ihnen als Chef die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter*Innen wichtig.

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