T8-Leuchtstoff- und Halogenlampen Verbot

T8-Leuchtstoff- und Halogenlampen Verbot ab 2023

Warum es sich für Unternehmen lohnt, jetzt schon umzurüsten

Ab September 2023 tritt das EU-Verbot für T8-Leuchtstoff- und Halogenlampen in Kraft. Unternehmen, in ihren Räumen und Hallen T8-Leuchtstofflampen und Halogenlampen nutzen, müssen spätestens dann ihre Beleuchtung umstellen und auf LED-Lampen umsteigen.

Aber warum so lange warten? Ein Umstieg auf LED-Lampen lohnt sich jetzt schon.

T8-Leuchtstoff- und Halogenlampen Verbot ab 2023

T8-Leuchtstoff- und Halogenlampen Verbot ab 2023 ab 2023

Jetzt umrüsten und Geld sparen

Warum noch zwei Jahre warten? Eine Umstellung der alten T8-Leuchtstofflampen und Halogenlampen auf moderne LED-Lampen lohnt sich jetzt schon. Sie können Ihre Stromkosten für die Beleuchtung um bis zu 80 % senken und gleichzeitig jetzt schon aktiv die CO2-Emissionen senken.

Je nach Größe des Unternehmens amortisiert sich die Investition in neue LED-Lampen in zwei bis vier Jahren. Sie können also schon pünktlich zum T8-Leuchtstoff- und Halogenlampen Verbot Ihre Beleuchtung modernisiert haben und mit Eintritt des Verbots schon deutlich sparen.

Auf welcher Verordnung basiert das T8-Leuchtstoff- und Halogenlampen Verbot?

Bereits im Dezember 2018 hatten sich die EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf verschärfte Energieeffizienzanforderungen verständigt. Am 25. Dezember 2019 trat dann die Ökodesign-Regelung für Beleuchtungsprodukte in Kraft. Weitere Informationen zur Ökodesign-Regelung für Beleuchtungsprodukte finden Sie hier.

Konkret werden folgende Lampen bis September 2023 verboten: T8-Leuchtstoffröhren in den Größen 600, 1.200 und 1.500 Millimeter und kleine Halogenlampen mit den Sockeln G9, G4, GY6.35.

Der Bund fördert die Umstellung nach dem T8-Leuchtstoff- und Halogenlampen Verbot

Sie haben als Unternehmen einen Anspruch auf die Förderung des Bundes. Ganz egal wie groß Ihr Unternehmen ist, ob Sie ein Verein oder eine Kommune sind, mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude wird die Sanierung der Beleuchtung gefördert. Die Förderung läuft über das BAFA und die KfW und die Fördersumme beträgt 20 % der Investitionskosten.

Energieberatung für Ihr Unternehmen, Ihren Verein und Ihre Kommune

Wenden Sie sich an unsere Energieberatung und lassen Sie sich bezüglich des Lampentausches beraten. Unsere Energieberater beraten Sie zur Antragstellung, zum Tausch der Leuchtmittel und rechnen Ihnen gerne Ihre Ersparnis aus, wenn Sie sich jetzt schon entscheiden Ihre T8-Leuchtstofflampen und Halogenlampen gegen moderne LED-Leuchtmittel tauschen zu lassen.