Rauchmelder – Vermieter darf eigene Rauchmelder einbauen
Rauchmelder – Vermieter darf eigene Rauchmelder einbauen
Ein Vermieter hat das Recht, seine eigenen Rauchmelder in die Wohnungen seiner Mieter einzubauen; dass hat jetzt der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem vor dem Bundesgerichtshof verhandelten Fall, wollte die Vermieterin in all ihren Wohnungen einheitliche Rauchmelder einbauen, so dass alle Rauchmelder einheitlich wären und sie so eine leichtere und zentrale Wartung hätte.
Die Mieter hatten den Einbau neuer Rauchmelder durch die Vermieterin mit dem Hinweis abgelehnt, dass sie schon selber eigene Rauchmelder eingebaut hätten.
Der Bundesgerichtshof hat nun in letzter Instanz entschieden, dass der Einbau von Rauchmeldern durch die Vermieterin zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes und einer dauerhaften Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältisse führen würde und aus diesem Grunde dem Mieter zumutbar wären.
Durch den Einbau und die spätere Wartung der Rauchmelder für ein gesamtes Gebäude “aus einer Hand”, werde so ein sehr hohes Maß an Sicherheit gewährleistet und dies führe zu einer wesentlichen Verbesserung (BGH, Az.: VIII ZR 216/14, VIII ZR 290/14).
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