Wartung elektrische Anlagen Berlin
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Wartung elektrische Anlagen Berlin: Wartungs- und Prüfpflicht in elektrischen Anlagen
Die Prüfung, Wartung und Instandsetzung von elektrischen Anlagen ist gesetzlich vorgeschrieben.
Leider werden aus Kostengründen immer häufigen die Elektrofachkräfte in den Betrieben abgebaut und die Wartung und Instandsetzung vernachlässigt.
Nur selten wird eine Wartung vorbeugend betrieben, sondern erst, wenn es schon zu Fehlern gekommen ist.
Diese Nachlässigkeiten können zu gravierenden Ausfällen führen und im Extremfall Menschenleben in Gefahr bringen.
Wartung elektrische Anlagen Berlin: Eine fachgerechte Wartung erspart …
Alles verändert sich bei Gebrauch, so auch die Elektroanlagen. Neue Anlagen unterliegen genauso dem Verschleiß wie alte. Dabei ist es unerheblich ob die Veränderungen durch äußere Eingriffe herbeigeführt werden oder durch normalen Betrieb entstehen.
Elektrische Anlagen bedürfen in regelmäßigen Abständen einer fachgerechten Wartung sowie einer fachgerechten Prüfung. Nur solche Anlagen bieten ein Höchstmaß an Betriebssicherheit und damit auch einen optimalen Schutz für eventuelle Personen-, Sach- und Brandschäden.
Eine Forderung auf Wartung wird durch verschiedene Gesetze, Betriebssicherheitsverordnungen, berufsgenossenschaftlicher Vorschriften, DIN und VDE Bestimmungen unterstrichen.
Eine fachgerechte Wartung ist auch im Hinblick auf versicherungstechnische Entscheidungen ausschlaggebend für eine Regulierung im Schadensfall.
Wartung elektrische Anlagen Berlin – Bei der Wartung wird nach folgender Aufstellung unterschieden:
- Ortsfeste elektrische Anlagen (stationäre Anlagen). Das sind alle Anlagen die fest in einem Gebäude eingebaut sind.
- Nicht stationäre Anlagen, z.B. Baustelleneinrichtungen
- Ortsfeste elektrische Betriebsmittel, wie schwere Geräte ohne Tragevorrichtung (Herde, Kühlschränke), die über eine bewegliche Leitung angeschlossen werden.
- Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel, wie Bohrmaschinen, PC’s, Kaffeemaschinen etc.
Die Intervalle zur Wartung von stationären Anlagen beträgt 4 Jahre, nichtstationäre Anlagen sind jährlich einer Wartung zu unterziehen.
Ortsfeste und ortsveränderliche Betriebsmittel sind nur vom Betreiber einer Wartung zu unterziehen, unterliegen nicht der Prüfung durch eine Elektrofachkraft.
Wartung elektrische Anlagen Berlin: Wartung nur durch qualifiziertes Fachpersonal
Eine gute Wartung und Prüfung elektrischer Anlagen ist ausschließlich durch befähigte Prüfer, Elektroingenieure oder Elektrosachverständige durchzuführen.
Der jeweilige Verantwortliche muss alle neuen Vorgaben und Regelungen kennen und diese auch umsetzen. Nur damit ist die Sicherheit nach rechtlichen Vorgaben gewährleistet.
Wartung elektrische Anlagen Berlin: Fehlfunktionen vermeiden
Durch die regelmäßige Wartung und Prüfung elektrischer Anlagen können Fehlfunktionen rechtzeitig erkannt, Ausfälle minimiert und der Personen- und Sachschutz erhöht werden.
Auch wenn Sie nicht zu dem Kreis gehören, denen der Gesetzgeber eine Pflicht zur regelmäßigen Wartung seiner elektrischen Anlagen auferlegt, sind doch diese Maßnahmen auch für Vermieter, Immobilienbetreiber und Privathaushalte notwendig und sinnvoll.
Wir übernehmen für Sie die Wartung, Überprüfung und Instandsetzung aller Ihrer elektrischen Anlagen.
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