Ladestationen KfW-Förderung

Ladestationen KfW-Förderung

Liste der KfW-förderfähigen Ladestationen ist veröffentlicht

Wir haben bereits am 21. Oktober über die KfW-Förderung für private Ladestationen berichtet.

Ladestationen KfW-Förderung

Ladestationen KfW-Förderung – die Liste ist erhältlich.

Zu diesem Zeitpunkt war die Liste der förderfähigen Ladestationen noch nicht veröffentlicht. Nun ist sie da, kurz vor dem Start der Förderung am 24.11. hat die KfW die Wallbox Liste der förderfähigen Ladestationen veröffentlicht.

Das müssen Sie vor Beantragung der Ladestationen KfW-Förderung wissen

Wallboxen und Ladestationen werden bis zu 900 Euro gefördert. Sie müssen die Förderung aber vor dem Kauf beantragen. Das bedeutet, Sie dürfen die Wallbox oder Ladesäule frühestens am 25. November 2020 kaufen und den Antrag bereits am 24. November stellen. Die geförderte Ladesäule oder Wallbox muss mit Ökostrom betrieben werden, darf über maximal 11 kW Ladeleistung verfügen und muss intelligent zu steuern sein.

So werden die VW ID-Charger Versionen Connect und Pro gefördert, aber nicht die Basisversion. Auch wichtig zu wissen, bei einigen förderfähigen Wallboxen oder Ladesäulen muss die eine schriftliche Bestätigung eines Fachbetriebes vorliegen, dass die Wallbox / Ladesäule maximal 11 kW laden kann oder auf diese Leistung gedrosselt wurde.

Welche Wallboxen / Ladesäulen erhalten die Ladestationen KfW-Förderung?

Gefördert werden unter anderem Hersteller wie ABB, Alfen, ChargeX, EVBox, Ford, Honda, Innogy, Juice Technology, NewMotion und Seat. Die Liste der förderfähigen Ladestationen finden Sie hier. Ihre Wallbox / Ladesäule ist nicht aufgeführt? Wenden Sie sich an den Hersteller und schauen Sie regelmäßig in die Liste. Die KfW aktualisiert die Angaben regelmäßig.

Die Ladestation muss von einem Fachbetrieb installiert werden

Die eigene Arbeitsleistung der Installation ist nicht förderfähig und auch nicht erlaubt. Sie müssen die Installation von einem Elektro Fachbetrieb durchführen lassen. Das ist zum einen gesetzlich vorgeschrieben und gehört zum anderen zu den Förderbedingungen.

Als Elektro Fachgebiet bieten wir Ihnen förderfähige Ladestationen und die Installation. Selbstverständlich können Sie sich auch für die Wartung jederzeit an uns wenden.