KfW-Einbruchschutz Förderung

Das Potenzial der KfW-Einbruchschutz Förderung

Wir beginnen den Wonnemonat Mai mit dem Thema „Das Potenzial der KfW-Einbruchschutz Förderung“. Kennen Sie diese KfW-Förderung, die Maßnahmen zum Einbruchschutz fördert? Viele Verbraucher wissen leider nichts über diese Förderung.

Im Rahmen unserer Leistungen als Elektrofachbetrieb haben wir Kunden immer wieder auf diese KfW-Förderung angesprochen und waren erstaunt, dass so viele Kunden sehr überrascht waren. Als Elektrofachbetrieb planen und installieren wir Videoüberwachung, Alarmanlagen, Einbruchmeldeanlagen (EMA) klassisch oder via WLAN / LAN.

Für einige dieser Einbruchschutzmaßnahmen gewährt die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) Fördergelder bis zu 1.600 Euro. Geld, das Sie sich nicht entgehen lassen sollten.

Die KfW-Einbruchschutz Förderung im Detail

Bis zu 1.600 Euro Förderung sichern – so geht´s

Wir stellen Ihnen die KfW-Einbruchschutz Förderung im Detail vor und beraten Sie gerne persönlich. Selbstverständlich sind wir auch während Corona für Sie. Unter Einhaltung aller Regeln beraten wir Sie und führen alle Leistungen wie gewohnt aus.

Wichtig zu wissen: Um die Förderung erhalten zu können, müssen alle Maßnahmen von einem Fachunternehmen ausgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen.

Was wird gefördert?

Mit der KfW-Einbruchschutz Förderung werden unter anderem einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren, Garagentore und Garagenzugänge, Nachrüstsysteme wie Türzusatzschlösser, Querriegelschlösser und Kastenriegelschlösser gefördert.

Auch Nachrüstsysteme für Fenster wie einbruchhemmende Gitter, Rollläden und Lichtschachtabdeckungen sowie Einbruch- und Überfallmeldeanlagen werden gefördert.

Wer kann die Förderung beantragen?

Gefördert werden Privatpersonen, die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sind, Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen und Mieter. Mieter sollten mit ihrem Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung abschließen.

Wie hoch ist die KfW-Förderung Einbruchschutz?

Sie müssen mindestens 500 Euro investieren, dürfen aber maximal 15.000 Euro investieren. Unter 500 Euro Investitionskosten entfällt die Förderung. Investieren Sie mehr als 15.000 Euro wird für den Überschuss ebenfalls keine Förderung gewährt.

  • Weniger als 500 Euro = kein Zuschuss
  • 500 Euro bis 1.000 Euro = 20 % Zuschuss
  • Über 1.000 Euro bis 15.000 Euro = 10 % Zuschuss

Beispiel: Sie wollen einbruch­hemmende Maßnahmen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro durchführen. Dann erhalten Sie für die ersten 1.000 Euro einen Zuschuss von 20 % (= 200 Euro) und für die restlichen 4.000 Euro 10 % Zuschuss (= 400 Euro). Insgesamt bekommen Sie also einen Investitions­zuschuss von 600 Euro.

Wir beraten Sie zu Ihrer KfW-Einbruchschutz Förderung

Elektrofachbetrieb plant und installiert Ihren Einbruchschutz

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