Fristverlängerung Baukindergeld

Fristverlängerung für Baukindergeld

Das Baukindergeld bekommt eine Fristverlängerung. Wir haben Ihnen alle wichtigen Informationen zusammengestellt.

Die Frist für das Baukindergeld wurde um drei Monate verlängert, sodass der Kaufvertrag oder die Baugenehmigung erst bis zum 31.03.2021 vorliegen muss. Der Förderungsantrag kann noch bis Ende 2023 abgegeben werden.

Fristverlängerung Baukindergeld

Fristverlängerung Baukindergeld – drei Monate mehr Zeit

Was ist das Baukindergeld?

Mit dem Baukindergeld will die Bundesregierung die Eigenheimfinanzierung auch für Normalverdiener möglich machen. Ins Leben gerufen wurde das Baukindergeld im Jahr 2018.

Wer ist antragsberechtigt?

Das Baukindergeld ist an das Einkommen der Eltern gebunden.

Dabei gilt, das zu versteuernde Einkommen darf

  • mit einem Kind 90.000 Euro nicht übersteigen
  • mit zwei Kindern 105.000 Euro nicht übersteigen
  • mit drei Kindern 120.000 Euro nicht übersteigen

Außerdem gilt, dass Familien oder Alleinerziehende zum ersten Mal bauen oder kaufen müssen und die Immobilie nach der Fertigstellung selbst bewohnt werden muss. Zum Stichtag darf die geförderte Immobilie die einzige Immobilie in Ihrem Besitz sein.

Fristverlängerung Baukindergeld: Wie hoch fällt das Baukindergeld aus?

Bei Erfüllung der Voraussetzungen erhalten Sie 10 Jahre lang jedes Jahr 1.200 Euro pro Kind zusätzlich. Die Höhe gliedert sich dann wie folgt.

  • Baukindergeld mit einem Kind = 12.000 Euro über zehn Jahre
  • Baukindergeld mit zwei Kindern = 24.000 Euro über zehn Jahre
  • Baukindergeld mit drei Kindern = 36.000 Euro über zehn Jahre

Wo und wann muss der Antrag auf das Baukindergeld gestellt werden?

Für die Förderung berechtigt sind alle Kaufverträge und Baugenehmigungen, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 geschlossen oder erteilt wurden. Der Antrag für das Baukindergeld wird bei der KfW gestellt und muss spätestens sechs Monate nach Bezug der Immobilie eingereicht werden.

Bei dieser Förderung handelt es sich um einen Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Weiterführende Informationen direkt über die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) finden Sie hier. Wünschen Sie eine Fördermittelberatung rufen Sie uns an. Wir beraten Sie persönlich und individuell.