Förderung für die Energieberatung
Förderung für die Energieberatung von Wohngebäuden
Die Bundesregierung hat sich zum Ziel gesetzt bis 200 einen nahezu klimaneutralen Gebäudestand zu erreichen. Ein ehrgeiziges Ziel bei dem Sie als Immobilienbesitzer unterstützt werden sollen. Am heutigen Donnerstag informieren wir Sie über die Förderung für die Energieberatung von Wohngebäuden, denn auch Sie als Immobilienbesitzer haben Vorteile, wenn Sie energetisch sanieren lassen.
Befindet sich Ihre Immobilie in einem Top-Zustand, können Sie an gut zahlende und damit zuverlässige Mieter vermieten. Doch vor jeder sinnvollen energetischen Sanierung steht die fachkundige Energieberatung und die können Sie über das BAFA, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, fördern lassen.
Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW)
Warum eine Energieberatung vor der energetischen Sanierung sinnvoll ist
Die Energieberatung soll Ihnen aufzeigen, welche Sanierungsmaßnahmen sinnvoll sind. Im ersten Schritt ermittelt der Energieberater dazu den energetischen Zustand Ihres Wohngebäudes. Auf Grundlage dieser Analyse wird dann ein individuelles Sanierungskonzept erstellt. Anhand des Sanierungskonzeptes erfahren Sie dann, welche Fördermittel Sie passend beantragen können.
Die Leistungen des Energieberaters werden bezuschusst und der Energieberater ist verpflichtet Ihre Rechnung um den Zuschuss zu kürzen.
Die geförderten Beratungsalternativen:
- Sie können aufzeigen lassen, ob die Sanierung in einem Gesamtkonzept zu einem KfW-Energieeffizienzhaus durchgeführt werden soll, oder,
- ob Sie Ihre Immobilie Schritt für Schritt in aufeinander abgestimmten Maßnahmen energetisch sanieren lassen möchten.
Voraussetzungen für die geförderte Energieberatung
Ihre Immobilie muss in Deutschland stehen, der Bauantrag für das Wohngebäude muss mindestens zehn Jahre zurückliegen und die Immobilie muss überwiegend zum Zweck des Wohnens genutzt werden.
Höhe der Förderung für die Energieberatung
Der Zuschuss der Förderung für die Energieberatung beträgt 80 % des zuwendungsfähigen Honorars, aber maximal 1.300 Euro für Ein- und Zweifamilienhäuser. Für Immobilien mit mindestens drei Wohneinheiten wird maximal 1.700 Euro Zuschuss gezahlt. Eine Wohnungseigentümerversammlung kann zusätzlich 500 Euro für die Erläuterung eines Energieberatungsberichtes erhalten.
Fördermittelberatung und Energieberatung aus einer Hand
Bei uns erhalten Sie alle Leistungen aus einer Hand. Mit unserer Fördermittelberatung Berlin erhalten Sie maßgeschneiderte Beratung zu den für Sie passenden Fördermitteln. Anschließend bieten wir Ihnen die fachgerechte Energieberatung und wenn Sie es wünschen auch die Umsetzung der energetischen Sanierung.