Elektromobilität Förderung Berlin – WELMO

Wir starten die Woche mit der Elektromobilität Förderung Berlin WELMO. Eine Förderungsmöglichkeit, die wir Ihnen noch nicht vorgestellt haben. WELMO steht für wirtschaftsnahe Elektromobilität und bezeichnet die Förderung für emissionsarme Antriebssysteme.

Wir haben die wichtigsten Inhalte der Elektromobilität Förderung Berlin für Sie zusammengefasst.

Wer wird mit WELMO gefördert?

Die Elektromobilität Förderung Berlin WELMO richtet sich an Selbständige und KMU und alle Selbständige, die ihren Unternehmenssitz in Berlin haben und zur Ausübung ihrer Tätigkeit auf Mobilität in Form eines motorisierten Fahrzeuges angewiesen sind. Außerdem sind Personen antragsberechtigt, die über das Förderprogramm EnergiespeicherPLUS einen Antrag gestellt haben und diese Förderung erhalten haben.

Was wird mit WELMO gefördert?

Über die Elektromobilität Förderung Berlin WELMO wird das Beratungsangebot zum Thema E-Mobilität, elektrisch betriebene Fahrzeuge und die Ladeinfrastruktur.

Beratungsangebot WELMO: Die Potenzialberatung bietet Ihnen die Möglichkeit analysieren zu lassen, ob Elektrofahrzeuge und Ladestationen für Ihr Unternehmen sinnvoll sind und wie diese Pläne realisierbar sind. Die Realisierungsberatung bietet Ihnen dann die Möglichkeit der Konkretisierung zur Fuhrparkintegration, dem Netzanschluss und der Versorgungssicherheit.

E-Fahrzeuge WELMO: Mit WELMO können Sie Neufahrzeuge, Jahreswagen, Leasingwagen und motorisierte Zweiräder fördern lassen.

Ladeinfrastruktur / Netzanschluss WELMO: Gefördert werden öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen, nicht öffentlich zugängliche privat-betriebliche Fläche und anteilig der Netzanschluss.

Wie hoch fällt die Elektromobilität Förderung Berlin WELMO aus?

  • Potenzialberatung 100 % der Beratungskosten, aber maximal ein Tagessatz von 800 Euro
  • Realisierungsberatung 80 % der Netto-Beratungskosten, aber maximal ein Netto-Tagessatz von 1.000 Euro
  • Nutzfahrzeuge Kl. N1 ab einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro, davon 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben von maximal 15.000 Euro
  • Klein- Leichtfahrzeuge Kl. L2e, L6e und L7e mit maximal 2.000 Euro oder 30 % der zuwendungsfähigen Kosten
  • Versicherte- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder Kl. L1e, L3e und L4e mit maximal 500 Euro
  • 50 % der Gesamtkosten einer Ladeinfrastruktur, aber maximal 30.000 Euro
  • 50 % der förderfähigen Ausgaben für den Netzanschluss

Wo können Sie WELMO beantragen?

Die Elektromobilität Förderung Berlin WELMO können Sie über die IBB, Investitionsbank Berlin, beantragen. Den Link finden Sie hier.

Was müssen Sie sonst noch wissen?

Alle förderfähigen E-Autos und Fahrzeuge müssen auf Sie, den Antragsteller zugelassen sein und mehrheitlich in Berlin genutzt werden.

Sie müssen die Ladestationen mindestens 12 Monate nutzen und die Mindestzulassungsdauer für die förderfähigen E-Fahrzeuge beträgt ebenfalls 12 Monate.

Die Stromversorgung muss aus 100 % regenerativen Energien stammen. Achten Sie darauf, dass Ihre Ladeinfrastruktur mit 100 % Ökostrom arbeiten kann.

Die geförderten Unternehmenssitze müssen für mindestens drei Jahre nach Erhalt der Förderung weiter in Berlin bestehen bleiben.

Und hier geht es zu unserer Fördermittelberatung Berlin.