BEG Bundesförderung für effiziente Gebäude

BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude

Übersicht der neuen Förderung des BAFA

Anfang des Jahres 2021 startete die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, des BAFA, Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Doch was ist neu an der BEG und was wird gefördert?

BEG - Bundesförderung für effiziente Gebäude

BEG – Bundesförderung für effiziente Gebäude – jetzt informieren

Wir haben die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt und beraten Sie unter Fördermittelberatung Berlin gerne persönlich. Für die fachgerechte Umsetzung energetischer Sanierungsmaßnahmen wenden Sie sich direkt an Pinguin Elektrofachbetrieb.

Was ersetzt die BEG und wie sieht die neue Förderung aus?

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt folgende Programme:

  • Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich, darunter fällt auch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm
  • Programm zur Heizungsoptimierung (HZO)
  • Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE)
  • Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP)

Diese Förderungen fallen nicht weg, sie werden durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude ersetzt und vereinfacht, denn die BEG beinhaltet jetzt nur noch drei Teilprogramme:

  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG)
  • Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Zunächst wurde die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen an 01. Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet.

Die Förderungen BEG WG und BEG NWG sind für den 01. Juli 2021 geplant und werden als Zuschussvariante und Kreditvariante vergeben.

Ab 2023 erfolgt die Förderung in jedem Fördertatbestand wahlweise als direkter Investitionszuschuss des BAFA oder als zinsverbilligter Förderkredit mit Tilgungszuschuss der KfW.

Wer ist antragsberechtigt?

Auszug aus dem Original des BAFA:

  • Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
  • freiberuflich Tätige
  • Kommunale Gebietskörperschaften, kommunale Gemeinde- und Zweckverbände, sowie rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, sofern diese zu Zwecken der Daseinsvorsorge handeln
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
  • Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
  • sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, sowie für Contractoren.

Bedingungen für die Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das müssen Sie vor der Antragstellung wissen. Sie müssen zunächst einen Kostenvoranschlag für die geplanten Sanierungsmaßnahmen erstellen lassen. Dieser muss bei der Antragstellung nicht direkt hochgeladen werden, ist aber die Basis für die Antragstellung. Sie können die Summe zu einem späteren Zeitpunkt nicht nach oben korrigieren.

Die Bundesförderungen für Heizungstechnik und Heizungsoptimierung können Sie ohne Energieeffizienz-Experten beantragen. Für die Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik ist eine Zusammenarbeit mit einem Energieeffizienz-Experten zwingend erforderlich.

Welche Maßnahmen zur Energieeffizienz werden gefördert?

Für die Gebäudehülle wird die Dämmung von Außenwänden, Dach, Geschossdecken und Bodenflächen gefördert. Außerdem sind förderberechtigt der Austausch von Fenstern und Außentüren sowie ein sommerlicher Wärmeschutz.

In der Anlagentechnik werden der Einbau, Austausch und die Optimierung von Lüftungsanlagen, sowie der Einbau von Efficiency Smart Home“, der Einbau von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Raumkühlung und Beleuchtungssysteme gefördert.

Die Bundesförderung für Heizungsanlagen umfasst: Gas-Brennwertheizungen „Renewable Ready“, Gas-Hybridanlagen, Solarthermieanlagen, Wärmepumpen, Biomasseanlagen, innovative Heizanlagen auf EE-Basis und der Anschluss an Gebäude- und Wärmenetz gefördert. Auch die Heizungsoptimierung wird gefördert.

Eine Übersicht zur Höhe der Förderungen finden Sie hier.