BAFA Förderung „Heizen mit erneuerbaren Energien“
BAFA Förderung „Heizen mit erneuerbaren Energien“
Heizungsanlagen mit erneuerbarer Wärme nutzen und Förderung erhalten
BAFA Förderung „Heizen mit erneuerbaren Energien“: Es ist kalt in Deutschland und in vielen Wohnungen und Häusern werden die Heizungen auf Hochtouren laufen.
Wir nehmen die Winterkälte zum Anlass Ihnen die BAFA Förderung „Heizen mit erneuerbaren Energien“ vorzustellen. Die BAFA Förderung für klimafreundliches Heizen wird für Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, Unternehmen und andere juristische Personen bereitgestellt.
Was wird gefördert?
Das Förderprogramm des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ist breit gefächert. Grundlage ist das Marktanreizprogramm zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt.
Gefördert werden:
- Solarthermieanlagen
- Biomasseanlagen
- Effiziente Wärmepumpenanlagen
- Hybridheizungen
- „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen
- Austauschprämie für Ölheizungen
Bevor wir Ihnen die einzelnen Möglichkeiten zu Heizen kurz vorstellen, möchten wir noch auf die Richtlinien hinweisen.
Das müssen Sie beachten:
- Besteht eine Austauschpflicht, können Sie die BAFA Förderung „Heizen mit erneuerbaren Energien“ nicht beantragen. Siehe dazu Energieeinsparverordnung, kurz EnEV § 10.
- Sie müssen den Antrag vor Beginn der Modernisierung stellen. Eine Ausnahme sind Planungsleistungen, die bereits vor der Antragstellung erbracht werden dürfen.
- Es ist möglich die BAFA Förderung „Heizen mit erneuerbaren Energien“ mit anderen Fördermitteln zu kombinieren. Die Summe aus Krediten, Zuschüssen und Zulagen darf die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
Förderung einer Solarthermieanlage mit der BAFA Förderung „Heizen mit erneuerbaren Energien“
Die Förderung einer Solarthermieanlage wird für die Errichtung oder Erweiterung gewährt, wenn diese überwiegend zur Warmwasseraufbereitung und / oder zur Raumheizung, Kälteerzeugung oder Zuführung der Wärme / Kälte in einem Wärme-/Kältenetz dient. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
Förderung von Biomasseanlagen
Die Förderung von Biomasseanlagen gliedert sich in die Förderung von Kesseln zur Verbrennung von Biomassepellets und Biomassehackschnitzeln, Pelletöfen mit Wassertasche, Kombinationskessel zur Verbrennung von Biomassepellets und Biomassehackschnitzeln und besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel. Alle genannten Biomasseanlagen werden ab 5 kW Nennwärmeleistung zur thermischen Nutzung gefördert. Auch die Nachrüstung kann über das BAFA gefördert werden.
Förderung effizienter Wärmepumpenanlagen
Bis zu 35 % der förderfähigen Kosten werden für die Errichtung effizienter Wärmepumpenanlagen erstattet. Auch die Nachrüstung bivalenter Systeme wird über das BAFA gefördert. Die Anlagen müssen technische Mindestanforderungen erfüllen, über die das BAFA aufklärt.
Förderung für Hybridheizungen
Auch hier werden bis zu 35 % der förderfähigen Kosten erstattet. Gefördert werden Hybridheizungen, due mehrere Anlagen kombinieren und zur Wärmeerzeugung erneuerbare Energien nutzen. Dazu zählen EE-Hybridheizungen und Gas-Hybridheizungen.
Förderung für „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen
Die Förderung für Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen wird gewährt, wenn spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbaren Energien genutzt wird. Das bedeutet in der Umsetzung, wird eine Gas-Hybridheizung installiert, aber erst später die thermische Nutzung erneuerbarer Energien realisiert, kann die Installation des Gas-Brennwertkessels gefördert werden. Die Förderung beträgt bis zu 20 % der förderfähigen Kosten.
Förderung für Ölheizungen
In diesem Fall wird nicht die Ölheizung selbst gefördert, sondern der Austausch. Tauschen Sie die Ölheizung gegen eine Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage aus, erhöht sich der Fördersatz um 10 %.
Beratung zur BAFA Förderung
In Zusammenarbeit mit unserer Fördermittelberatung bieten wir Ihnen gleich zwei Vorteile. Wir beraten Sie zur Förderung und zur Antragstellung und übernehmen anschließend die Modernisierung Ihrer Heizung. Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie Ihren persönlichen Beratungstermin.